Die Ausbildung zum Flugschein für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge (Dreiachser)

Wir schulen Sie auf modernen Flugzeugen des Typs Aeroprakt A22, die in Flugleistung und Optik üblichen Motorflugzeugen entsprechen oder diese sogar übertreffen. Für Liebhaber des besonders „leichten“ Fliegens schulen auf dem völlig offenen Flugzeugtyp Weller Flugzeugbau „Uli NG“ und weiteren 120 kg Flugzeugen.

Die Aeroprakt A22 mit 80 PS Rotax Antrieb erreicht eine Reisegeschwindigkeit von 160 km/h, besitzt eine maximale Reichweite von ca. 700 km und hat einen Verbrauch von ca. 12 – 18 Liter pro Stunde.

Der „Uli NG“ (neue Generation) der Firma Weller Flugzeugbau ist ein völlig anderes, einzigartiges und offenes Fluggerät. Sie fliegen frei wie ein Vogel mit einer Geschwindigkeit von 70-90 km/h und haben eine Reichweite von ca. 200 km bei einem Verbrauch von 5-7 Liter pro Stunde. Der „Uli NG“ fällt in die neue Kategorie der leichten UL mit 120 kg Leergewicht.

Für die Vorbereitung auf den „Uli NG“ nutzen wir zusätzlich eine Aeroprakt A22, die den Flugeigenschaften des „Uli NG“ sehr nahe kommt.

Wenn Sie an einem Flugschein für leichte UL der 120 kg Klasse interessiert sind, wählen Sie bitte unseren Menüpunkt

Ausbildung 120 kg UL

Voraussetzungen nach § 42 LuftPersV (für Schüler ohne fliegerische Vorbildung)

• 17 Jahre (mind. 16 Jahre bei Beginn der Ausbildung)
• 
Kopie Personalausweis oder Reisepass
• 
Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II

Theorieausbildung

Die Theorieausbildung umfasst mind. 60 Unterrichtsstunden je 45 Min in den folgenden Fächern:

• Technik
• 
Navigation
• 
Meteorologie
• 
Flugfunk
• 
Verhalten in besonderen Fällen
• 
Menschliches Leistungsvermögen
• 
Pyrotechnik

Lehrmaterial, Unterricht & Selbststudium

Wir stellen Ihnen das notwendige Lehrmaterial vollständig und kostenfrei zur Verfügung Der Unterricht findet üblicherweise in kleinen Gruppen oder aber individuell als Einzelunterricht statt. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, in Absprache mit uns, sich im Selbststudium das notwendige Wissen anzueignen.

Theorieprüfung

Die theoretische Prüfung wird durch einen vom Deutschen Ultraleichtflugverband (DULV) benannten Prüfungsrat abgenommen. Die Prüfung umfasst in jedem Fach 40 Fragen, die im Multiple Choice Verfahren beantwortet werden müssen. Den offiziellen Fragenkatalog des Deutschen Ultraleichtflugverbandes mit allen möglichen Multiple Choice Fragen stellen wir Ihnen zu Übungszwecken bereits zu Beginn Ihrer Ausbildung zur Verfügung. Der Fragenkatalog ist als Papierform, CD oder als App erhältlich und bietet eine hervorragende Möglichkeit, sich auf die Prüfung vorzubereiten. Zusätzlich beinhaltet die theoretische Prüfung eine Navigationsaufgabe, die mit Hilfe von Navigationsbesteck und einer ICAO – Karte (Luftfahrerkarte) gelöst werden muss.

Praxisausbildung

Die Praxisausbildung beginnt mit einer Grundausbildung, in der Start und Landung, Horizontalflug, Kurvenflug, Steig-, und Sinkflug sowie allgemeine Verhaltensregeln erlernt werden. Darauf folgt eine Sicherheitsausbildung, in der Sie Ziellandungen, Notlagen und besondere Flugzustände trainieren.Der letzte Teil besteht aus einer Streckenflugausbildung, wobei Ihnen die Planung und Durchführung von Streckenflügen vermittelt wird.

Die praktische Ausbildung umfasst gemäß §42 LuftPersV:

• mind. 30 Stunden Gesamtflugausbildung
• 
davon mind. 5h Alleinflugzeit
• 
Aussenlandeübungen mit Fluglehrer
• 
theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und Verhalten in Notfällen gemäß Flughandbuch
• 
mind. 2 Überlandflüge mit Fluglehrer, über insgesamt 200 km mit Zwischenlandung
• 
mind. 3 Überlandflüge im Alleinflug, jeweils 50 km mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz

Praxisprüfung

Die praktische Prüfung wird durch einen vom Deutschen Ultraleichtflugverband (DULV) benannten Prüfungsrat abgenommen. In der Praxisprüfung werden allgemeine fliegerische Fertigkeiten, die Vorbereitung und Durchführung eines Streckenfluges sowie die Durchführung von Ziellandungen auf einem 150 m x 30 m Landefeld geprüft. 

Preise

Ausbildung für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge ohne vorhandene Vorbildung des Schülers

Kostenbeispiel Schulungsflugzeug Aeroprakt A22:

Theorieausbildung komplett (Lehrmaterial wird vollständig gestellt) 690,00 Euro

Grundgebühr Praxisausbildung 890,00 Euro

10 x Schulungsstunden doppelsitzig je 185,00 Euro / Std. 1.850,00 Euro

20 x Schulungsstunden einzelsitzig je 65,00 Euro / Std. 1.300,00 Euro

Ausbildungkosten: 4.730,00 Euro

Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt., zuzüglich Landegebühren, Treibstoff (29,80 €/Std.) und Prüfungskosten.

Inhaber einer gültigen Luftfahrer-Lizenz jedweder Art zahlen nur 1/2 Grundgebühr Praxisausbildung und werden entsprechend den luftrechtlichen Vorschriften von Teilen der Theorieausbildung und Praxisausbildung befreit. Je nach Alter und Begabung des Schülers schwankt der Anteil der notwendigen Doppelsitzerstunden an den Gesamtstunden.

Charterkosten 

Aeroprakt A22 Betriebsstunde zzgl. Treibstoff 99,00 Euro

Antares Trike Rotax 100 PS/Stingray 11 Fläche Betriebsstunde zzgl. Treibstoff   79,00 Euro

Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt., ohne Treibstoffkosten, bei jährlicher Einmalzahlung von 179,00 Euro. 

Der Ausbildungsumfang für aerodynamisch gesteuertes Ultraleichtfliegen in Abhängigkeit von der fliegerischen Vorbildung:

1. Fußgänger (keine fliegerischen Vorkenntnisse)

2. Piloten mit einer gültigen Lizenz für gewichtskraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge

3. Piloten mit einer gültigen Lizenz für Motorschirme

4. Piloten mit einer gültigen Lizenz für Tragschrauber

5. Piloten mit einer gültigen PPL-A, PPL-B, PPL-N oder JAR-FCL Lizenz

6. Piloten mit einer gültigen PPL-C / -H Berechtigung

7. Piloten mit einer gültigen DHV-B Lizenz für Hängegleiter

1. Fußgänger (keine fliegerischen Vorkenntnisse)

Theorie Ausbildung gemäß § 42 LuftPersV:

45-stündige Theorieausbildung innerhalb einer Flugschule in den Fächern: Luftrecht, Navigation, Flugfunk, Meteorologie, Technik, pyrotechnische Einweisung und Verhalten in besonderen Fällen.

Die theoretische Prüfung wird durch einen DULV Prüfungsrat abgenommen.

Praxis Ausbildung gemäß § 42 LuftPersV:

• 30 Stunden Gesamtflugzeit, darin enthalten mindestens 5 Stunden Alleinflugzeit des Flugschülers
• 
Starts und Landungen auf unterschiedlichen Flugplätzen
• 
Notlandeübungen / Außenlandeübungen mit Fluglehrer
• 
mindestens zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über mind. 200 km inkl. Zwischenlandung
• 
mindestens drei Überlandflüge ohne Fluglehrer über mind. 50 km inkl. Zwischenlandung
• 
Einweisung in das Verhalten bei besonderen Flugzuständen und Notsituationen

Die praktische Prüfung wird durch einen DULV Prüfungsrat abgenommen. 

2. Piloten mit einer gültigen Berechtigung für gewichtskraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge:

Theorie Ausbildung gemäß § 42 LuftPersV:

Die Theorieausbildung reduziert sich auf die Fächer Technik und Verhalten in besonderen Fällen und menschliches Leistungsvermögen.

Keine theoretische Prüfung. Die Ausbildung wird vom Ausbildungsleiter bestätigt.

Praxis Ausbildung gemäß § 42 LuftPersV:

• 25 Stunden Gesamtflugzeit, darin enthalten mindestens 5 Stunden Alleinflugzeit des Flugschülers.
• 
Starts und Landungen auf unterschiedlichen Flugplätzen
• 
Notlandeübungen / Außenlandeübungen mit Fluglehrer
• 
mindestens zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über mind. 200 km inkl. Zwischenlandung
• 
mindestens drei Überlandflüge ohne Fluglehrer über mind. 50 km inkl. Zwischenlandung
• 
Einweisung in das Verhalten bei besonderen Flugzuständen und Notsituationen

Die praktische Prüfung wird durch einen DULV Prüfungsrat abgenommen. 

3. Piloten mit einer gültigen Berechtigung für Motorschirme:

Theorie Ausbildung gemäß § 42 LuftPersV:

• Theorieausbildung in den Fächern Technik und Verhalten in besonderen Fällen
• 
Prüfung zusätzlich in den Fächern Navigation und Luftrecht

Die theoretische Prüfung wird durch einen DULV Prüfungsrat abgenommen. 

Praxis Ausbildung gemäß § 42 LuftPersV:

• 30 Stunden Gesamtflugzeit, darin enthalten mindestens 5 Stunden Alleinflugzeit des Flugschülers
• 
Starts und Landungen auf unterschiedlichen Flugplätzen
• 
Notlandeübungen / Außenlandeübungen mit Fluglehrer
• 
mindestens zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über mind. 200 km inkl. Zwischenlandung
• 
mindestens drei Überlandflüge ohne Fluglehrer über mind. 50 km inkl. Zwischenlandung
• 
Einweisung in das Verhalten bei besonderen Flugzuständen und Notfällen

Die praktische Prüfung wird durch einen DULV Prüfungsrat abgenommen. 

4. Piloten mit einer gültigen Berechtigung für Tragschrauber:

Theorie Ausbildung gemäß § 42 LuftPersV:

• keine Theorieausbildung notwendig
• 
Einweisung in den Fächern Technik, Pyrotechnische Einweisung, menschliches Leistungsvermögen und Verhalten in besonderen Fällen

Keine Theoretische Prüfung notwendig

Praxis Ausbildung gemäß § 42 LuftPersV:

• keine Mindestflugzeit
• 
die Ausbildungsinhalte für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge sind nachzuweisen
• 
ein Überlandflug über mind. 50 km und drei Landungen auf fremden Flugplätzen

Die praktische Prüfung wird durch einen DULV Prüfungsrat abgenommen. 

5. Piloten mit gültiger PPL-A / -B / -N oder JAR-FCL Berechtigung: (PPL-C mit TMG-Eintrag entspricht PPL-B)

Theorie Ausbildung gemäß § 42 LuftPersV:

• keine Theorieausbildung notwendig
• 
Einweisung in den Fächern Technik, Pyrotechnische Einweisung, menschliches Leistungsvermögen und Verhalten in besonderen Fällen

Praxis Ausbildung gemäß § 42 LuftPersV:

• keine Mindestflugzeit
• 
die Ausbildungsinhalte für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge sind nachzuweisen
• 
ein Überlandflug über mind. 50 km und drei Landungen auf fremden Flugplätzen mit Fluglehrer

Die praktische Prüfung wird durch den Ausbildungsleiter abgenommen.
 

6. Piloten mit gültiger PPL-C, PPL-H Berechtigung: (PPL-C mit TMG-Eintrag gelten als PPL-B)

Theorie Ausbildung gemäß § 42 LuftPersV:

• keine Theorieausbildung notwendig
• 
Einweisung in den Fächern Technik, Pyrotechnische Einweisung, menschliches Leistungsvermögen und Verhalten in besonderen Fällen

Praxis Ausbildung gemäß § 42 LuftPersV:

• 10 Stunden Gesamtflugzeit, darin enthalten mindestens 5 Stunden Alleinflugzeit des Flugschülers
• 
Starts und Landungen auf unterschiedlichen Flugplätzen
• 
Notlandeübungen/ Außenlandeübungen mit Fluglehrer
• 
mindestens zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über mind. 200 km inkl. Zwischenlandung
• 
mindestens drei Überlandflüge ohne Fluglehrer über mind. 50 km inkl. Zwischenlandung
• 
Einweisung in das Verhalten bei besonderen Flugzuständen und 
• 
Notsituationen

Die praktische Prüfung wird für PPL-H Inhaber durch einen DULV Prüfungsrat abgenommen.

Die praktische Prüfung wird für PPL-C Inhaber durch den Ausbildungsleiter abgenommen. 

7. Piloten mit gültiger DHV-B Berechtigung für Hängegleiter:

Theorie Ausbildung gemäß § 42 LuftPersV:

45-stündige Theorieausbildung innerhalb einer Flugschule in den Fächern: Luftrecht, Navigation, Flugfunk, Meteorologie, Technik, pyrotechnische Einweisung und Verhalten in besonderen Fällen.

Die theoretische Prüfung wird durch einen DULV Prüfungsrat abgenommen.

Praxis Ausbildung gemäß § 42 LuftPersV:

• 30 Stunden Gesamtflugzeit, darin enthalten mindestens 5 Stunden Alleinflugzeit des Flugschülers
• 
Starts und Landungen auf unterschiedlichen Flugplätzen
• 
Notlandeübungen/ Außenlandeübungen mit Fluglehrer
• 
mindestens zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über mind. 200 km inkl. Zwischenlandung
• 
mindestens drei Überlandflüge ohne Fluglehrer über mind. 50 km inkl. Zwischenlandung
• 
Einweisung in das Verhalten bei besonderen Flugzuständen und Notsituationen

Die praktische Prüfung wird durch einen DULV Prüfungsrat abgenommen.



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