Die Ausbildung zum Flugschein für gewichtskraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge (Trike)

Für die Ausbildung nutzen wir ein doppelsitziges hochmodernes Antares Trike mit 100 PS Rotax Antrieb und einer 11,8 m² Stingray Fläche mit elektrischer Trimmung.

Diese Trike erreicht im 2-sitzigen Betrieb horizontale Geschwindigkeiten von über 180 km/h und hat eine Reichweite von fast 1000 km. Das Antares Trike ist aus unserer Sicht das leistungsfähigste doppelsitzige Reisetrike der Welt. Wir haben Trike insbesondere auch wegen der guten Flugeigenschaften an windigeren Tagen augewählt. Es handelt sich hierbei um das Trike mit dem mit Abstand angenehmsten Handling, das wir bislang geflogen haben.

Das Trike hat eine Reisegeschwindigkeit von 80 – 180 km/h bei einem Verbrauch von 8-18 Litern pro Stunde.

Voraussetzungen nach § 42 LuftPersV (für Schüler ohne fliegerische Vorbildung)

• 17 Jahre (mind. 16 Jahre bei Beginn der Ausbildung)
• 
Kopie Personalausweis oder Reisepass
• 
Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II

Theorieausbildung

Die Theorieausbildung ergänzt den praktischen Flugunterricht. Ein Pilot muss die technischen Grundlagen und aerodynamischen Eigenschaften eines Ultraleichtflugzeuges verstehen und unterschiedliche Wetterlagen einschätzen lernen. Ebenso ist die Kenntnis von Luftraumstrukturen und navigatorischem Wissen Voraussetzung für die sichere Teilnahme am Luftverkehr.

Die Theorieausbildung umfasst mind. 60 Unterrichtsstunden je 45 Min in den folgenden Fächern:

• Technik
• 
Navigation
• 
Meteorologie
• 
Flugfunk
• 
Verhalten in besonderen Fällen
• 
Menschliches Leistungsvermögen
• 
Pyrotechnik

Lehrmaterial, Unterricht & Selbststudium

Wir stellen Ihnen das notwendige Lehrmaterial vollständig und kostenfrei zur Verfügung Der Unterricht findet üblicherweise in kleinen Gruppen oder aber individuell als Einzelunterricht statt. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, in Absprache mit uns, sich im Selbststudium das notwendige Wissen anzueignen.

Theorieprüfung

Die theoretische Prüfung wird durch einen vom Deutschen Ultraleichtflugverband (DULV) benannten Prüfungsrat abgenommen. Die Prüfung umfasst in jedem Fach 40 Fragen, die im Multiple Choice Verfahren beantwortet werden müssen. Den offiziellen Fragenkatalog des Deutschen Ultraleichtflugverbandes mit allen möglichen Multiple Choice Fragen stellen wir Ihnen zu Übungszwecken bereits zu Beginn Ihrer Ausbildung zur Verfügung. Der Fragenkatalog ist als Papierform, CD oder als APP erhältlich und bietet eine hervorragende Möglichkeit sich auf die Prüfung vorzubereiten. Zusätzlich beinhaltet die theoretische Prüfung eine Navigationsaufgabe, die mit Hilfe von Navigationsbesteck und einer ICAO – Karte ( Luftfahrerkarte) gelöst werden muss.

Praxisausbildung

Die Praxisausbildung beginnt mit einer Grundausbildung, in der Start und Landung, Horizontalflug, Kurvenflug, Steig-, und Sinkflug sowie allgemeine Verhaltensregeln erlernt werden. Darauf folgt eine Sicherheitsausbildung, in der Sie Ziellandungen, Notlagen und besondere Flugzustände trainieren. Der letzte Teil besteht aus einer Streckenflugausbildung, wobei Ihnen die die Planung und Durchführung von Streckenflügen vermittelt wird.

Die praktische Ausbildung umfasst gemäß § 42 LuftPersV (ohne fliegerische Vorbildung)

•mind. 25 Stunden Gesamtflugausbildung für gewichtskraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge

•davon mind. 5h Alleinflugzeit

•Aussenlandeübungen mit Fluglehrer

•theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und Verhalten in Notfällen gemäß Flughandbuch

•mind. 2 Überlandflüge mit Fluglehrer über insgesamt 100 km mit Zwischenlandung

•mind. 3 Überlandflüge im Alleinflug, jeweils 50 km mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz

Praxisprüfung

Die praktische Prüfung wird durch einen vom Deutschen Ultraleichtflugverband (DULV) benannten Prüfungsrat abgenommen. In der Praxisprüfung werden allgemeine fliegerische Fertigkeiten, die Vorbereitung und Durchführung eines Streckenfluges sowie die Durchführung von Ziellandungen auf einem 150 m x 30 m Landefeld geprüft.

Preise

Ausbildung für gewichtskraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge ohne vorhandene Vorbildung des Schülers

Kostenbeispiel:

Theorieausbildung komplett (Lehrmaterial wird vollständig gestellt) 690,00 Euro

Grundgebühr Praxisausbildung 890,00 Euro

15 x Schulungsstunden doppelsitzig je 165,00 Euro / Std. 2.475,00 Euro

10 x Schulungsstunden einzelsitzig je 65,00 Euro / Std. 650,00 Euro

Ausbildungkosten: 4.705,00 Euro

Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt., zuzüglich Landegebühren, Treibstoff (29,80 €/Std.) und Prüfungskosten.

Inhaber einer gültigen Luftfahrer-Lizenz jedweder Art zahlen nur 1/2 Grundgebühr Praxisausbildung und werden entsprechend den luftrechtlichen Vorschriften von Teilen der Theorieausbildung und Praxisausbildung befreit.

Je nach Alter und Begabung des Schülers schwankt der Anteil der notwendigen Doppelsitzerstunden an den Gesamtstunden.

Charterkosten

Antares Trike Rotax 100 PS / Stingray 11 Fläche Betriebsstunde zzgl. Treibstoff 79,00 Euro

Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt., ohne Treibstoffkosten, bei jährlicher Einmalzahlung von 179,00 Euro.



Der Ausbildungsumfang für gewichtskraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge (Trike) in Abhängigkeit von der fliegerischen Vorbildung:

1. Fußgänger (keine fliegerischen Vorkenntnisse)

2. Piloten mit einer gültigen Lizenz für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge, fußstartfähige Ultraleichtflugzeuge,einer PPL-A, PPL-B, PPL-N oder JAR-FCL Lizenz

3. Piloten mit einer gültigen Lizenz für Motorschirme oder Motorschirm Trike

4. Piloten mit einer gültigen Lizenz für Tragschrauber

5. Piloten mit einer gültigen DHV-B Lizenz für Hängegleiter

1. Fußgänger (keine fliegerischen Vorkenntnisse)

Theorie Ausbildung gemäß § 42 LuftPersV:

45-stündige Theorieausbildung innerhalb einer Flugschule in den Fächern:Luftrecht, Navigation, Flugfunk, Meteorologie, Technik, pyrotechnische Einweisung und Verhalten in besonderen Fällen.

Die theoretische Prüfung wird durch einen DULV Prüfungsrat abgenommen.

Praxis Ausbildung gemäß § 42 LuftPersV:

• 25 Flugstunden Gesamtflugzeit, darin enthalten mindestens 5 Stunden Alleinflugzeit des Flugschülers
• 
Starts und Landungen auf unterschiedlichen Flugplätzen
• 
Notlandeübungen / Außenlandeübungen mit Fluglehrer
• 
mindestens zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über mind. 100 km inkl. Zwischenlandung
• 
mindestens drei Überlandflüge ohne Fluglehrer über mind. 50 km inkl. Zwischenlandung)
• 
Einweisung in das Verhalten bei besonderen Flugzuständen und Notsituationen

Die praktische Prüfung wird durch einen DULV Prüfungsrat abgenommen.

2. Piloten mit einer gültigen Berechtigung für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge (Dreiachser), fußstartfähige ULs, JAR FCL oder PPL A, PPL B, PPL C, PPL H, PPL N:

Theorie Ausbildung gemäß § 42 LuftPersV:

Die Theorieausbildung reduziert sich auf die Fächer Technik und Verhalten in besonderen Fällen, pyrotechnische Einweisung, falls nicht vorhanden.Die Theorieausbildung entfällt vollständig bei Inhabern einer Dreiachser Berechtigung.

Keine theoretische Prüfung. Die Ausbildung wird vom Ausbildungsleiter bestätigt.

Praxis Ausbildung gemäß § 42 LuftPersV:

• 15 Flugstunden Gesamtflugzeit mit den entsprechenden Ausbildungsinhalten für gewichtskraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge

Die praktische Prüfung wird durch einen DULV Prüfungsrat abgenommen. 

3. Piloten mit einer gültigen Berechtigung für Motorschirm Trike oder Motorschirme:

Theorie Ausbildung gemäß § 42 LuftPersV:

• Theorieausbildung in den Fächern Technik, Navigation und Verhalten in besonderen Fällen
• 
Prüfung zusätzlich im Fach Luftrecht

Die theoretische Prüfung wird durch einen DULV Prüfungsrat abgenommen.

Praxis Ausbildung gemäß § 42 LuftPersV:

• 15 Flugstunden Gesamtflugzeit mit den entsprechenden Ausbildungsinhalten für gewichtskraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge

Die praktische Prüfung wird durch einen DULV Prüfungsrat abgenommen.

4. Piloten mit einer gültigen Berechtigung für Tragschrauber:

Theorie Ausbildung gemäß § 42 LuftPersV:

• Theorieausbildung in den Fächern Technik, Verhalten in besonderen Fällen, menschliches Leistungsvermögen und pyrotechnische Einweisung

Die theoretische Prüfung wird durch den Ausbildungsleiter abgenommen.

Praxis Ausbildung gemäß § 42 LuftPersV:

• 15 Flugstunden Gesamtflugzeit mit den entsprechenden Ausbildungsinhalten für gewichtskraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge

Die praktische Prüfung wird durch einen DULV Prüfungsrat abgenommen.

5. Piloten mit gültiger DHV-B Berechtigung für Hängegleiter:

Theorie Ausbildung gemäß § 42 LuftPersV:

45-stündige Theorieausbildung in einer Flugschule in den Fächern:Luftrecht, Navigation, Flugfunk, Meteorologie, Technik, pyrotechnische Einweisung und Verhalten in besonderen Fällen.

Die theoretische Prüfung wird durch einen DULV Prüfungsrat abgenommen.

Praxis Ausbildung gemäß § 42 LuftPersV:

• 15 Flugstunden Gesamtflugzeit mit den entsprechenden Ausbildungsinhalten für gewichtskraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge

Die praktische Prüfung wird durch einen DULV Prüfungsrat abgenommen.


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