Funksprechzeugnis
In Deutschland benötigt man zum Erwerb eines Flugscheins (PPL für Motorflugzeuge und Segelflugzeuge) ein Funksprechzeugnis. Dabei unterscheidet man, je nach Anwendungszweck drei unterschiedliche Varianten:
   BZF II
Das BZF II benötigt man für Flüge innerhalb der Bundesrepublik. Es umfaßt alle Funkverfahren auf deutsch für einen Flug nach Sichtflugregeln (VFR). Es ist für Sie als Privatpilot vollkommen ausreichend. Auch zum Kennenlernen der Fliegerei geeignet.
   BZF I
Das BZF I ist eine Erweiterung des BZF II. Es umfaßt alle Sprechfunkgruppen auf Deutsch und Englisch für einen VFR-Flug. Für Flüge im Luftraum C, bei Nacht sowie im Ausland sollte man das BZF I besitzen, um den Funkverkehr mit den Controllern besser verfolgen zu können.
   AZF
 Das AZF ist das umfangreichste Sprechfunkzeugnis. Alle Piloten, die nach Instrumentenflugregeln fliegen (IFR), sind in Besitz eines AZF.An unserer Flugsschule können Sie das BZF I und II erwerben. Die Kurse finden in Abständen nach Bedarf statt. Der Unterrichtsstoff wird in kompakter Form an mehreren Wochenenden vermittelt und eine Vielzahl von An- und Abflügen trainiert. Jedes Funksprechzeugnis behält seine Gültigkeit auf Lebenszeit.