Vieles nehmen wir Ihnen bereits ab. Sie selbst müssten sich noch um folgendes kümmern:
An erster Stelle steht das „Fliegerärztliche Tauglichkeitszeugnis“.
Dass der Fliegerarzt sein OK gibt ist die Grundvoraussetzung für den Ausbildungsbeginn. Hier passiert nichts weltbewegendes. Es wird nur eine allgemeine gute Gesundheit und
Unversehrtheit vorausgesetzt. Der darauf folgende Besuch beim
Augenarzt (keine Angst, auch Brillenträger dürfen fliegen) schließt die Untersuchung ab und Sie erhalten das Fliegerärztliche Tauglichkeitszeugnis Klasse 2.
Dieses ist bis zum 30. Lebensjahr 5 Jahre gültig und muss danach erneuert werden (von 30 bis 50 Jahre ist die Gültigkeit 2 Jahre, ab 50 Jahre nur noch 1 Jahr gültig).
Diese Untersuchung übernimmt leider keine Krankenkasse und kostet ca. 100 EURO.
Die Adressen von Fliegerärzten finden Sie auf der Homepage des Deutschen Ultraleichtflugverbandes www.dulv.de unter Fliegerärzte.
Kopie Ihrer Geburtsurkunde
Als zweiteAusbildungsvoraussetzung benötigen Sie noch eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde. Haben Sie beide Unterlagen beisammen (Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis und Kopie Ihrer Geburtsurkunde) steht dem Ausbildungsbeginn nicht mehr im Wege. Also anrufen, Termin vereinbaren und ab nach Torgau-Beilrode um den Ausbildungsvertrag abzuschließen und um die erste Flugstunde zu genießen.
1 Passbild für Ihre Pilotenlizenz
Bei Ausbildungsbeginn müssen Sie noch folgende Unterlagen beantragen und dann nachreichen:
Das Persönliche Führungszeugnis ( ! ) beim Einwohnermeldeamt
Wie ausgeprägt Ihre kriminelle Energie ist möchte die Luftfahrtbehörde gern wissen. Diese sollte möglichst niedrig sein und wird durch das Persönliche Führungszeugnis
nachgewiesen. Dieses Persönliche Führungszeugnis erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt gegen eine Gebühr von ca.15 EURO.
Wichtig: Vor Beginn der praktischen Ausbildung informieren Sie Ihre Versicherung (Lebensversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung u.ä.) und treffen
schriftliche Vereinbarung zur Fliegerei !
Während der Ausbildung müssen Sie noch folgendes nachreichen bzw. durch Kurse erlangen:
Flugfunkausbildung nach LuftPersV oder das BZF II oder BZF I mehr INFOs hier |
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